Ortsgemeinde Niederzissen

Niederzissen

Ortsgemeinde

Geschrieben am 15. September 2020

WIEDERKEHRENDE BEITRÄGE WERDEN BERATEN

Der Einführung des wiederkehrenden Beitrags (WKB) beim Straßenausbau ist Niederzissen wieder einen Schritt nähergekommen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde einigte sich jetzt auf einen Zahlenrahmen, in dessen Grenzen sich die Beitragspflicht der Bevölkerung bewegen wird. Eine endgültige Entscheidung über die Zahlungsbedingungen wird jedoch der Gemeinderat treffen.

Den Antrag auf Einführung des WKB hatte im vergangenen Jahr die SPD im Gemeinderat eingebracht. Nach übereinstimmender Meinung bestand zum damaligen Zeitpunkt im Rat aber noch ein erheblicher Informationsbedarf, woraufhin im Dezember eine Info-Veranstaltung mit einem Fachanwalt in der Bausenberghalle stattfand. Zwischenzeitlich hat jedoch die Landesregierung mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die flächendeckende Einführung des WKB zum 1. Januar 2024 beschlossen. Im Ausschuss bestand jetzt Einigkeit darüber, bis zu diesem Zeitpunkt in Niederzissen keine neue Straßenbaumaßnahme in Angriff zu nehmen.

Erster Diskussionspunkt bei der in vorbildlicher Sachlichkeit abgelaufenen Sitzung war die Festlegung der Höhe des Gemeindeanteils und im Gegenzug der verbleibenden Zahlungsverpflichtung der Anwohner. „Der in vergleichbaren Fällen übliche Gemeindeanteil liegt bei 30 oder 35 Prozent“, sagte Karl-Heinz Arzdorf, Leiter der VG-Finanzabteilung. Da eine satte Mehrheit der Meinung ist, dass es der Gemeinde finanziell nicht schlecht geht, entschied sich der Ausschuss für den höheren Satz.

Bild: Die Bewohner des Neubaugebietes Joch in Niederzissen werden bei der Einführung des WKB für 16 Jahre von der Zahlung freigestellt, weil sie erst vor wenigen Jahren für einen Vollausbau zahlungspflichtig waren

Eine steile Klippe bei der Einführung des wiederkehrenden Beitrags ist aber auch die sogenannte Verschonungsregel. Darin wird festgelegt, dass Anwohner, die erst in jüngerer Vergangenheit für Baumaßnahmen in ihrer Straße mit einem Einmalbeitrag zur Kasse gebeten wurden, für einen bestimmten Zeitraum von weiteren Zahlungen freigestellt werden. Aber dann kommt´s: Sollte aufgrund dieser Vorgabe mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der geplanten Einführung des WKB in der Verschonungsfrist liegen, ist die Umstellung auf die neue Regelung nicht möglich.

In Zahlen stellt sich das folgendermaßen dar: Wollte die Gemeinde den WKB zum 1. Januar 2024 einführen, wären zwischen 58 und 70 Prozent der Anlieger freigestellt – je nach der Anzahl der Verschonungsjahre, die vom Rat noch festzulegen ist. Zusätzlich wird aber auch nach dem Umfang der durchgeführten Baumaßnahme unterschieden. Das letztendlich vom Ausschuss gewählte Modell sieht folgende Unterscheidungen vor: Eine 16-jährige Verschonungsfrist gilt für einen Komplettausbau mit Fahrbahn, Gehweg und Straßenbeleuchtung (wie beispielsweise im Neubaugebiet Joch), 12 Jahre für den reinen Straßenbau, acht Jahre für den Gehweg und vier Jahre für die Beleuchtung. Unter diesen Bedingungen sind zum geplanten WKB-Einführungstermin am 1. Januar 2021 nur noch 19 Prozent der Anlieger freigestellt.

In der Satzung wird außerdem festgelegt, dass vier Abrechnungseinheiten gebildet werden. Dies sind der eigentliche Ortsbereich von Niederzissen, der Ortsteil Rodder, das Industriegebiet Scheid und das Gewerbegebiet L 111 unter der Autobahnbrücke. Diese Unterscheidung wird vom Gesetzgeber so gefordert, um Bereiche mit einheitlichen Abrechnungsbedingungen zu schaffen. Im Niederzissen geht es um eine Beitragsfläche von insgesamt 1,3 Millionen Quadratmeter. Das Industriegebiet Brohltal-Ost ist ein Sonderfall, weil es von einem Zweckverband betrieben wird.

Abschließend konnte Ortsbürgermeister Rolf Hans noch eine gute Nachricht verkünden: Das Innenministerium hat dem Aufstockungsantrag der Gemeinde für Mehrkosten beim Abriss des alten Bauhofs zugestimmt, die durch die Entsorgung von belastetem Material entstanden waren. Die Mehrkosten lagen bei 20 000 Euro, zu denen das Land jetzt 8100 Euro beisteuert.

Weiterhin teilte der Ortschef mit, dass die Generaldirektion Kulturelles Erbe für das Neubaugebiet „Bausenberg III“ eine geomagnetische Untersuchung auf mögliche archäologische Fundstücke fordert. Die Verwaltung ist derzeit auf der Suche nach einem Gutachter, der die Untersuchung durchführen kann.


Foto:  ©Hans-Willi Kempenich
Text:  ©Hans-Willi Kempenich