Ortsgemeinde Niederzissen

Niederzissen

Ortsgemeinde

Geschrieben am 29. Mai 2021

VERMARKTUNGSRICHTLINIEN NEUBAUGEBIET BAUSENBERG III

Rund 270 Kaufinteressenten für Bauplätze in Niederzissen, aber nur etwa 80 verfügbare Grundstücke in den beiden geplanten Neubaugebieten: Vor diesem Problem steht derzeit die Niederzissener Gemeindeverwaltung. Zwangsläufig kommt da natürlich die Frage auf, wie und nach welchen Kriterien die Bauflächen vergeben werden sollen.

Schon in seiner letzten Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, die Parzellen im Baugebiet „Bausenberg III“ unter notarieller Aufsicht zu verlosen.

Doch so ganz soll die Entscheidung über die Vergabe der Bauflächen nicht der Glücksgöttin überlassen werden. Vielmehr will die Gemeinde das Verfahren auch ein wenig steuern. Dazu hat der Haupt- und Finanzausschuss jetzt einige Kriterien erarbeitet, nach denen die Verteilung erfolgen soll. Festgelegt wurde, dass ein Kaufinteressent volljährig sein und sich auch selbst um einen Grundstückskauf bewerben muss. An Ehepaare oder Lebenspartnerschaften wird nur eine Baufläche vergeben. Zudem kann jeder Bewerber nur ein Grundstück erhalten. Und schließlich müssen die gekauften Flächen innerhalb von acht Jahren bebaut werden. Dies gilt auch für die Alteigentümer der vorherigen Ackerflächen, die ihr vertragliches Ankaufsrecht für ein Baugrundstück wahrgenommen haben.

Im Ausschuss wurde eingehend über die Aufnahme eines weiteren Kriteriums debattiert. Dabei ging es darum, den Wohnort des Bewerbers bei der Bauplatzvergabe zu berücksichtigen und die Liste beispielsweise auf Interessenten aus dem Kreis Ahrweiler zu beschränken. Das wurde vom Ausschuss jedoch mit einem klaren Votum abgelehnt. Auch die Möglichkeit, Bewerber aus Niederzissen auszuschließen, wenn sie schon ein unbebautes Grundstück besitzen, wurde verworfen. „Bei jeder Einschränkung laufen wir Gefahr, Ungerechtigkeiten einzubauen“, hieß es dazu vielfach im Gremium.

Bild: Die Bauflächen am Fuße des Bausenbergs sind sehr begehrt. Der Niederzissener Haupt- und Finanzausschuss legte jetzt die Vermarktungsrichtlinien fest, die der Gemeinderat allerdings noch bestätigen muss.

Festgelegt wurde aber die Vorgehensweise beim notariellen Losverfahren. Dabei wird jedem zur Vermarktung anstehenden Grundstück eine Kennnummer zugeteilt. Anschließend erhält jeder Kaufinteressent eine Losnummer. Danach können die Bewerber in der Reihenfolge der gezogenen Nummern ein Grundstück auswählen. Als Alternative stand hier die Möglichkeit zur Debatte, sich auf eine bestimmte Fläche zu bewerben. Die ausgesuchten Grundstücke sollten dann unter den jeweiligen Bewerbern verlost werden. Dies hätte natürlich den Vorteil gehabt, dass die Interessenten ein Grundstück ihrer Wahl bezüglich Lage und Größe erhalten hätten. Der Nachteil: Die potenziellen Käufer hätten sich auf Grundstücke in exponierter Lage konzentriert, während andere Flächen weniger Interesse gefunden hätten.

Sollte sich der Gemeinderat bei seiner nächsten Sitzung am 31. Mai diesen Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses anschließen, kann die Vermarktung beginnen. „Nachdem nunmehr auch das Ausschreibungsergebnis für den Straßenausbau feststeht, sind alle notwendigen Unterlagen für die Ermittlung des Verkaufspreises vorhanden“, gab Ortsbürgermeister Rolf Hans bekannt.

Die weitere Vorgehensweise: Die Gemeinde wird die Interessenten aus der unverbindlichen Bewerberliste schriftlich über den Vermarktungsbeginn und die Bewerbungsfrist informieren.
Des Weiteren werden der Vermarktungsbeginn und die Bewerbungsfrist auch öffentlich auf der Homepage der Orts- und der Verbandsgemeinde sowie im Amtsblatt bekanntgegeben. Die erforderlichen Unterlagen werden bereitgestellt.


Fotos:   ©Hans-Willi Kempenich
Text:     ©Hans-Willi Kempenich