Ortsgemeinde Niederzissen

Geschrieben am 6. September 2022

VERLOSUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE IN NIEDERZISSEN

Zu Beginn des Verfahrens erläuterte Ortsbürgermeister Rolf Hans den Ablauf des Losverfahrens: Demnach kann ein Bewerber nur ein Grundstück kaufen, wobei Ehepaare und eingetragene Lebenspartner als ein Bewerber gelten. Auch Volljährigkeit muss gegeben sein.


Begleitet und überwacht wurde das Prozedere von Notar Peter Thome aus Sinzig und seinem Mitarbeiter Martin Heise. Bei der Verbandsgemeindewaltung ist Silke Schwer für die Bearbeitung von Liegenschaften zuständig. Sie führte die Listen und wurde dabei von den Ortsbeigeordneten Ralf Doll und Nico Degen unterstützt. An der Lostrommel stand Anna Schmitz aus Oberdürenbach als Glücksgöttin.

Am Ende des Verfahrens gab´s spontanen Beifall aus den Reihen der Kaufinteressenten. Sicherlich ein Zeichen dafür, dass die Mehrheit von ihnen mit dem Ablauf der Vermarktungsaktion einverstanden war. Wobei zuvor eine allerdings nur ganz kurze Diskussion aufgekommen war. Dabei forderte ein Bewerber, dass die Lose derjenigen, die zuvor ausgeschiedenen waren, weil ihre Wunschgrundstücke schon vergeben waren, an der Verlosung der Nachrücker wieder teilnehmen sollten. Das lehnte der Ortsbürgermeister ab: „So sind die Regeln, die wir zuvor klar kommuniziert haben, und so steht es auch in den Vergaberichtlinien.“

Bild: Gut besucht war die Halle bei der Verlosung der Baugrundstücke. Durchgeführt wurde das Verfahren von Ortsbürgermeister Rolf Hans (stehend von links) Anna Schmitz, Silke Schwer, Notar Peter Thome sowie den Beigeordneten Ralf Doll (sitzend links) und Nico Degen.

Dort heißt es unter Verfahrensablauf: Die Antragsteller werden gebeten, die Grundstücke in eine Prioritätenreihenfolge zu ordnen. Sofern nicht alle zur Verfügung stehenden Bauplätze in einer Reihung vom Antragsteller aufgeführt sind, geht die Verwaltung davon aus, dass an den übrigen Grundstücken kein Interesse besteht.

Wie geht´s jetzt weiter? Die erfolgreichen Grundstücksbewerber werden in Kürze angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob der Kaufvertrag vorbereitet werden soll. Dafür wird ihnen eine 14-tägige Frist eingeräumt. Danach werden die Notartermine vereinbart. Der Grundstückspreis beläuft sich auf 130 Euro/Quadratmeter. Er setzt sich zusammen aus 66 Euro für Grund und Boden, 46 Euro Ausbaubeitrag sowie 18 Euro für die Wasser- und Abwassererschließung. Und die Käufer gehen eine Verpflichtung ein: Sie müssen innerhalb von acht Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus errichten.


Fotos:   ©Hans-Willi Kempenich
Text:     ©Hans-Willi Kempenich