Niederzissen beschließt eine Reihe von Baumaßnahmen
Mehrzweckgebäude macht große Fortschritte
Noch immer hält ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 die Gemeinderäte im Land beschäftigt. Das Gericht hatte damals einen Paragrafen für ungültig erklärt, mit dem Bauland im vereinfachten Verfahren erschlossen werden kann. Hiervon hat unter anderem Niederzissen Gebrauch gemacht. In der nicht öffentlichen Sitzung vom 13. April hat der Gemeinderat nun beschlossen, für den Bebauungsplan „Bausenberg III“ den
Handlungsempfehlungen des Bundesbauministeriums und des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz zu folgen. Für den Bebauungsplan „Oben im Joch“ folgt der Gemeinderat der Heilungsvorschrift des Bundes und geht beim Baugebiet „Oben im Joch“ zurück ins Verfahren.
Für die Straßen „Bächelsberg“ und „Im Vogelsang“ beginnen in diesem Jahr, die Sanierungsplanungen.
Auch die Arbeiten an der künftigen Mehrzweckhalle am Marktplatz machen sichtbare Fortschritte. Der Rat konnte nun die Aufträge für Gerüstarbeiten, Trockenbau und den Einbau des Estrichs vergeben.
Mehrzweckgebäude Marktplatz Niederzissen
Vor dem Hintergrund eines drohenden Engpasses bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort hat der Rat die Ortsgemeinde einstimmig beauftragt, gemeinsam mit Verbandsgemeinde und Kreisjugendamt nach Lösung zur kurzfristigen Einrichtung von Betreuungsplätzen zu suchen. Dies könnte beispielsweise ein Waldkindergarten oder eine Übergangseinrichtung mit Containern sein. Ortsbürgermeister Rolf Hans betonte vor dem Hintergrund der Geschlossenheit des Rates zu diesem Vorgehen: „Ich habe bisher noch nie so eine große Einigkeit im Rat gesehen, wie beim Thema des Kindergartenausbaus. Wir haben eine sehr sachliche Diskussion gesehen und werden gemeinsam alles versuchen, was machbar ist, um hier schnell eine Lösung zu finden.“
Sicher sei aber auch, dass es keine Lösung von heute auf morgen geben werde.
Der Ortsbürgermeister musste im Rahmen der Sitzung jedoch auch bekannt geben, dass es keinen Kandidaten für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters im Rahmen der Kommunalwahl im Juni geben werde. Die Frist sei verstrichen, ohne dass eine Bewerbung eingegangen sei, berichtete Hans mit Bedauern. Damit muss der Ortsbürgermeister vom neuen Gemeinderat und nicht durch Direktwahl bestimmt werden.