Ortsgemeinde Niederzissen

Geschrieben am 20. Mai 2025

Gemeinde Niederzissen führt differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B ein

Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform beschlossen

Hintergrund: Neue Bewertung der Grundstücke durch Steuerreform

Infolge der bundesweiten Grundsteuerreform und der damit verbundenen Neubewertung von Grundstücken im Jahr 2022 war es erforderlich, die Hebesätze der Grundsteuer anzupassen. Ziel dieser Maßnahme ist die sogenannte Aufkommensneutralität – das heißt, die Gemeinden sollen durch die Reform weder höhere noch geringere Einnahmen erzielen.

Herausforderung für die Gemeinde Niederzissen

Auch die Ortsgemeinde Niederzissen stand vor der Herausforderung, eine geeignete Lösung zu finden. Denn eine unveränderte Fortschreibung des bisherigen einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B – der sowohl auf private als auch gewerbliche Grundstücke angewendet wurde – hätte für die Gemeindekasse ein jährliches Defizit von über 100.000 Euro bedeutet.

Keine Steuererhöhung – sondern Einnahmenausgleich

Ortsbürgermeister Rolf Hans betonte im Rahmen der Gemeinderatssitzung, dass es sich bei der jetzt getroffenen Entscheidung ausdrücklich nicht um eine Steuererhöhung, sondern um eine Maßnahme zur Wahrung des bisherigen Einnahmeniveaus handele:
„Ziel ist der Ausgleich der durch die Reform bedingten Mindereinnahmen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde auch angesichts geplanter Investitionen zu erhalten.“

Zwei Lösungsansätze wurden diskutiert

Zur Diskussion standen zwei mögliche Optionen:

  • eine generelle Anhebung des Hebesatzes für alle Grundstücke auf 575 Prozentpunkte
  • oder die Einführung eines differenzierten Hebesatzes, bei dem lediglich gewerblich genutzte Grundstücke mit einem höheren Satz (900 Prozentpunkte) belegt würden

Mehrheit für differenzierte Lösung

Die Mehrheit des Gemeinderates sprach sich – mit dem Ziel, eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger möglichst zu vermeiden – für die differenzierte Lösung aus.

Christoph Schmitt (SPD) wies auf die finanziellen Risiken einer Untätigkeit hin: „Wenn wir nicht handeln, drohen erhebliche Einnahmeverluste.“ Auch Carsten Köpper (WG Doll) unterstrich die Dringlichkeit der Entscheidung. Tobias Schneider merkte an, dass die rechtliche Situation hinsichtlich der Differenzierung noch nicht abschließend geklärt sei, und schlug vor, die Maßnahme erst 2026 in Kraft treten zu lassen. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.

Einführung ab dem laufenden Jahr

Der Gemeinderat beschloss somit mehrheitlich, rückwirkend für das Jahr 2025 einen differenzierten Hebesatz für die Grundsteuer B einzuführen. Damit schafft die Gemeinde Niederzissen eine verlässliche Grundlage für eine weiterhin solide Haushaltsführung.